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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen / AGB
1. Allgemeines:
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Lieferungsvertrages. Andere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Diesen unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entgegenlaufende Bedingungen im Kundenauftrag sind mit dieser Bestätigung im vollen Umfange aufgehoben; an deren Stelle treten unsere Bedingungen.
2. Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Druckwerkzeuge werden mit den tatsächlichen Selbstkosten berechnet. Für Verkäufe oder Abschlüsse, die Handelsvertreter tätigen, behalten wir uns stets die endgültige Entscheidung vor. Bei ersten Geschäften mit uns unbekannten Firmen behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern, oder Vorauskasse zu fordern. Zwecks späterer Kreditgewährung werden diese Firmen gebeten, uns Referenzen aufzugeben.
3. Lieferfristen:
Als Anfangstag für etwa eingegangene Lieferfristen gilt der Tag der Auftragsbestätigung, bzw. der Tag der Klarstellung der Order. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Werk. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus. Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der vom Auftragnehmer bestätigte Liefertermin hebt diesbezügliche Vorschriften des Bestellers auf. Er gilt durch die widerspruchslose Annahme der Auftragsbestätigung als vereinbart. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel oder ähnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, bei uns oder unseren Lieferanten, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung.
4. Abrufe:
Waren, welche ohne bestimmte Abrufzeit auf Abruf bestellt werden, sind innerhalb längstens 6 Monaten, vom Tage der Bestätigung an gerechnet, abzunehmen.
5. Sonderanfertigungen:
Bei Bestellungen von Sonderanfertigungen übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des Reproduktions- und Herstellungsrechtes. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Werkzeuge, Formen usw., welche zur Anfertigung besonderer Waren hergestellt werden müssen, bleiben bei anteiliger Berechnung unser Eigentum. Spezielle und vom Katalog abweichende Farben- und Sonderwünsche können nur berücksichtigt werden, wenn sich der Warenwert pro Artikel auf mindestens 1000 Eur. beläuft.
6. Mengen- und Materialvorbehalte:
Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10% werden marktüblich vorbehalten. Unberechnete Muster bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen frei zurückzusenden.
7. Rohstoffsituation:
Der Verkäufer behält sich eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Liefermengen können unter Bezug auf die zum Zeitpunkt der Produktion zur Verfügung stehenden Rohstoffmengen nur unter Vorbehalt bestätigt werden.
8. Importartikel:
Für Importartikel werden Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt bestätigt, dass die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht, soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.
9. Verwahrung:
Für die vom Besteller überlassenen Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
10. Beanstandungen:
Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns vorgetragen werden. Das gilt auch für von uns an Ihre Kunden oder Weiterverarbeiter gelieferte Ware. Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zuzusenden. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Für Druckfehler im Katalog kann keine Haftung übernommen werden. Für Deckungskäufe, die der Besteller ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die
Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen vornimmt, leisten wir keinen Ersatz. Rücksendungen haben stets “frei” zu erfolgen, da “unfreie” Sendungen grundsätzlich nicht angenommen werden können.
11. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Insbesondere darf der Auftraggeber diese bis zur vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Eigentumsvorbehalt wird über den Zeitpunkt des Verkaufs der Ware in der Weise ausgedehnt, dass uns das Eigentum an dem Verkaufserlös übertragen wird. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Käufers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt sind alle vorbehaltenen Rechte an uns abgetreten. Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so bleibt das Vorbehaltseigentum in der Weise bestehen, dass wir Miteigentümer entsprechend dem Wertanteil unserer Ware werden. Sollte die Ware von dritter Stelle beschlagnahmt werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
12. Zahlungen:
Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen (Druck,
Gravur etc.) sind unsere Rechnungen umgehend innerhalb von 8-Tagen zahlbar,
netto ohne Abzug und per Vorauskasse. Sofern wir freiwillig und schriftlich (für Großfirmen und
Behörden - auf Antrag) ein Zahlungsziel einräumen, lauten die Zahlungsbedingungen innerhalb
8 Tagen mit 2 % Skonto ab Rechnungsdatum, oder innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitungen tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Zinsen in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen zu berechnen. Skonto wird grundsätzlich nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind
und dieser vorab vereinbart wurde. Zahlungen, auch Vorauskassen, haben nur befreiende Wirkung, wenn sie an uns geleistet werden. Dritte sind nicht zum Inkasso berechtigt.
13. Zurückhaltung und Aufrechnung:
Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller
nicht berechtigt. Reklamationen sind kein Grund zur Nichtzahlung und bilden
keine Fristverlängerung. Selbstverständlich werden anerkannte überzahlte
Leistungen rückerstattet, falls die Fehlerquelle durch uns nicht behebar sein
sollte. Hierzu muss uns mind. 2 -fache Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt
werden. Abzüge, die nicht vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Das gilt insbesondere für Aufwendungen des Bestellers, die nach der Verkehrsauffassung Kosten seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit sind.
14. Lieferungen:
Geliefert wird stets auf Gefahr des Empfängers,
obwohl ggf. eine Transport-versicherung das Risiko trägt, sofern vereinbart. Wir
sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges
vereinbart ist.
15. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung:
Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten wichtige Gründe ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung, selbst im Rahmen der oben genannten Zahlungsfristen, obliegt unserem Ermessen.
16. Auskünfte:
Am Telefon gegebene Auskünfte bezüglich Preis und Lieferzeit sind stets unverbindlich. Gültig sind nur schriftlich gegebene Mitteilungen.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile unser Firmensitz in Hildesheim als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
18. Storno:
Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Da in der Regel bereits im Vorfeld Kosten angefallen sind, z.B. durch die Warenbeschaffung, Bereitstellung etc., müssen diese vom Auftraggeber getragen werden.
Hier wird eine Pauschale von 25% des Auftragwertes angesetzt, sofern die tatsächlichen Kosten nicht nachweisbar höher ausgefallen sind.
19. Besonderer Hinweis:
Ein Widerrufsrecht oder das Recht auf Rückgabe besteht gemäß § 312d Absatz 4 Ziffer 1 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
20. Wirksamkeit:
Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt deren Wirksamkeit im übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen soweit wie möglich entsprechen.
Stand: Januar 2014