AGB
1. Allgemeines:
Individuell bedruckte Werbeartikel unterliegen nicht
dem allgemeinem 14-tägigen generellen Rückgaberecht.
Da diese Artikel eine Sonderanfertigung darstellen,
kann ein Rückgaberecht nur bei fehlerhafter, oder
falsch gelieferter Ware geltend gemacht werden. Mit
der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Sie
bilden einen wesentlichen Bestandteil des
Lieferungsvertrages. Andere Vereinbarungen sind nur gültig,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Diesen unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
entgegenlaufende Bedingungen im Kundenauftrag sind mit
dieser Bestätigung im vollen Umfange aufgehoben; an
deren Stelle treten unsere Bedingungen.
2. Angebote: Unsere Angebote sind freibleibend
hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Preise für
Druckwerkzeuge sind ungefähre Angaben. Druckwerkzeuge
werden mit den tatsächlichen Selbstkosten berechnet.
Für Verkäufe oder Abschlüsse, die Handelsvertreter
tätigen, behalten wir uns stets die endgültige
Entscheidung vor. Bei ersten Geschäften mit uns
unbekannten Firmen behalten wir uns das Recht vor,
gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu
fordern. Zwecks späterer Kreditgewährung werden
diese Firmen gebeten, uns Referenzen aufzugeben.
3. Lieferfristen: Als Anfangstag für etwa
eingegangene Lieferfristen gilt der Tag der
Auftragsbestätigung, bzw. der Tag der Klarstellung
der Order. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos
auf die Auslieferung ab Fabrik. Fixtermine schließen
wir grundsätzlich aus. Nichteinhaltung der Lieferzeit
gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom
Vertrag. Der vom Verkäufer bestätigte Liefertermin
hebt diesbezügliche Vorschriften des Bestellers auf.
Er gilt durch die widerspruchslose Annahme der
Auftragsbestätigung als vereinbart. Störende
Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt,
Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel
oder ähnliche, von uns nicht zu vertretende
Ereignisse, bei uns oder unseren Lieferanten,
entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung.
4. Abrufe: Waren, welche ohne bestimmte
Abrufzeit auf Abruf bestellt werden, sind innerhalb längstens
6 Monaten, vom Tage der Bestätigung an gerechnet,
abzunehmen.
5. Sonderanfertigungen: Bei Bestellungen von
Sonderanfertigungen übernimmt der Besteller jede
Haftung bezüglich des Reproduktions- und
Herstellungsrechtes. Eine Haftung unsererseits ist
ausgeschlossen. Werkzeuge, Formen usw., welche zur
Anfertigung besonderer Waren hergestellt werden müssen,
bleiben bei anteiliger Berechnung unser Eigentum.
Spezielle und vom Katalog abweichende Farben- und
Sonderwünsche können nur berücksichtigt werden,
wenn sich der Auftragswert pro Artikel auf mindestens
€. 500,-- beläuft.
6. Mengen- und Materialvorbehalte: Abweichungen
in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung
behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und
Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw.
Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften.
Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10% werden marktüblich
vorbehalten. Unberechnete Muster bleiben unser
Eigentum und sind auf Verlangen frei zurückzusenden.
7. Rohstoffsituation: Der Verkäufer behält
sich eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn bis
zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags eine Änderung
der Rohstoffpreise eingetreten ist. Liefermengen können
unter Bezug auf die zum Zeitpunkt der Produktion zur
Verfügung stehenden Rohstoffmengen nur unter
Vorbehalt bestätigt werden.
8. Importartikel: Für Importartikel werden
Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt bestätigt,
daß die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht,
soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden
Maßnahmen dafür getroffen hat.
9. Verwahrung: Für die vom Besteller überlassenen
Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der
Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernimmt der
Auftragnehmer keine Haftung.
Beanstandungen: Rügen wegen unvollständiger oder
unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen
spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware schriftlich
bei uns vorgetragen werden. Das gilt auch für von uns
an Ihre Kunden oder Weiterverarbeiter gelieferte Ware.
Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem
Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind,
leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind
uns auf unser Verlangen zuzusenden. Wenn wir innerhalb
einer angemessenen Nachfrist außerstande sind
nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der
Besteller Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für
Deckungskäufe, die der Besteller ohne unser Einverständnis,
insbesondere ohne uns die Möglichkeit der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen,
vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.
10. Eigentumsvorbehalt: Bis zur endgültigen
Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Insbesondere
darf der Käufer diese bis zur vollständigen
Bezahlung, weder einem Dritten verpfänden noch
sicherheitshalber übereignen. Der Eigentumsvorbehalt
wird über den Zeitpunkt des Verkaufs der Ware in der
Weise ausgedehnt, dass uns das Eigentum an dem
Verkaufserlös übertragen wird. Wir verpflichten uns,
auf Verlangen des Käufers die uns nach den
vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach
seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr
realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um
20 % übersteigt. Bei Weiterverkauf unter
Eigentumsvorbehalt sind alle vorbehaltenen Rechte an
uns abgetreten. Wird die Ware mit anderen Waren
vermischt oder verbunden, so bleibt das
Vorbehaltseigentum in der Weise bestehen, daß wie
Miteigentümer entsprechend dem Wertanteil unserer
Ware werden. Sollte die Ware von dritter Stelle
beschlagnahmt werden, so ist seitens des Käufers auf
unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
11. Zahlungen: Unsere Rechnungen sind zahlbar
innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto ab Rechnungsdatum
oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto,
sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitungen
tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir
berechtigt, vom Verfalltag an Zinsen in Höhe der
jeweils gültigen Bankzinsen zu berechnen. Skonto wird
nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen
aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Zahlungen,
auch Vorauskassen, haben nur befreiende Wirkung, wenn
sie an uns geleistet werden. Dritte sind nicht zum
Inkasso berechtigt., es sei denn, sie legen Vollmacht
vor.
12. Zurückhaltung und Aufrechnung: Zur
Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der
Besteller nur dann berechtigt, wenn seine
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Abzüge, die nicht vereinbart sind,
werden nicht anerkannt. Das gilt insbesondere für
Aufwendungen des Bestellers, die nach der
Verkehrsauffassung Kosten seiner eigenen
wirtschaftlichen Tätigkeit sind.
13. Lieferungen: Geliefert wird stets auf
Gefahr des Empfängers. Wir sind zur Teillieferung
berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges
vereinbart ist. Dies trifft insbesondere auf Aufträge
zu, die aus mehreren Produkten bestehen und dadurch
die Produktion in verschiedenen Bereichen erfolgen muss.
Bei solchen Aufträgen werden bereits die Bestätigungen
nach Produkten geteilt.
14. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung:
Als Kunde kann Ihnen nur ein Rücktritt vom Vertrag
gewährt werden, sofern es sich um unbedruckte Artikel
handelt und noch keine Vorkosten entstanden sind. Wir
sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag
zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere
Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und
Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung.
Treten wichtige Gründe ein, so werden gewährte
Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung, selbst
im Rahmen der oben genannten Zahlungsfristen, obliegt
unserem Ermessen. Bei Neukunden behalten wir uns die
Forderung der Vorauskasse vor.
15. Telefonauskünfte: Am Telefon gegebene Auskünfte
bezüglich Preis und Lieferzeit sind stets
unverbindlich. Gültig sind nur schriftlich gegebene
Mitteilungen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Bei
Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für
beide Teile unser Firmensitz in Hildesheim als Erfüllungsort
und Gerichtsstand vereinbart.
17. Unwirksamkeit: Sollten einzelne Teile der
vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden,
bleibt deren Wirksamkeit im übrigen davon unberührt.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame
Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich
wirksam sind und den unwirksamen Regelungen soweit wir
möglich entsprechen.
|